Antworten auf häufig gestellte Fragen

Im Anschluss an die erbrachte Leistung, bei regelmäßigen Arbeiten am Monatsende, erhalten Sie eine ordentliche Rechnung.
Diese können Sie als Beleg für das Finanzamt nutzen um einen steuerlichen Vorteil zu erhalten.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 (1) UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Auf die Anwendung der Regelbesteuerung wird verzichtet.

Sie können sowohl bar als auch per Überweisung bezahlen.

Wenn Sie allerdings steuerliche Vorteile nutzen wollen, beachten Sie meine Hinweise zu diesem Thema. In diesem Fall müssen Sie überweisen um den Zahlungsausgang dem Finanzamt gegenüber belegen zu können.

Der einfachste Weg einen Termin auszumachen ist der Telefonische Kontakt. Sie erreichen mich unter:

05744 / 60 26 448
0151 / 15 82 25 95

Gerne können Sie mir aber auch einen Terminwunsch per E-Mail ( info@begleiter-im-alltag.de) oder über das Kontakt-Formular zukommen lassen.

Selbstverständlich.
Ihre Bedürfnisse und Ansprüche bestimmen ,wie oft ich zu Ihnen komme. Ich komme natürlich sehr gern auch nur einmalig.

Alle Dienstleistungen, die keinen direkten Bezug zu Ihrer Person haben, können grundsätzlich auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden.
Sie können in dieser Zeit Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sich Ihren Hobbys widmen oder auch einfach nur mal relaxen. Ich erledige die Arbeit gern für Sie.

Wenn Sie wünschen führen wir auch Arbeiten aus, während Sie im Urlaub oder auf Dienstreise sind.
Mehr dazu erfahren Sie unter Wohnungsbetreuung

In der Regel "Ja".

Der Staat beteiligt sich an den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Begünstigt werden beispielsweise:

  • Gartenpflege
  • Wohnungsreinigung
  • Wäschepflege
  • Betreuung von Angehörigen und Pflegebedürftiger Personen

Nach § 35a Abs. 2 Einkommenssteuergesetz können 20 Prozent der Ausgaben (höchstens 4000.- Euro/Jahr), von der Steuer abgezogen werden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Vorlage einer schriftlichen Rechnung
  • Zahlung durch Banküberweisung (Barzahlung reicht nicht!)

Ob und welchem Umfang die genannten steuerlichen Vorteile bei Ihnen greifen können, besprechen Sie unbedingt mit einer sachkundigen Person, z.Bsp. Ihrem Steuerberater!

Ich arbeite stets sehr sorgfältig und gewissenhaft.

Sollte doch einmal etwas passieren greift meine Betriebshaftpflichtversicherung:

VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG
Südwall 37 - 41
44137 Dortmund

VOLKSWOHL BUND Betriebshaftpflichtversicherung

  • Deckung für Personenschäden: 5.000.000,00 €
  • Deckung für Sachschäden: 5.000.000,00 €
  • Deckung für unechte Vermögensschäden: 500.000,00 €

Kein Problem! Ich beantworte Ihre Fragen gerne persönlich.

Nutzen Sie dazu entweder unser Kontaktformular, schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an:

05744 / 60 26 447
0151 / 15 82 25 95
info@begleiter-im-alltag.de